Aktuelles

Betretungsverbot für Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben

Laut Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17.03.2020 im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst dürfen Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets Hochschulen in Bayern nicht betreten.

Bezugnehmend auf diese Verfügung erlässt die Hochschulleitung ab 23.03.2020 bis auf weiteres ein allgemeines Betretungsverbot für die Räumlichkeiten im Übungs- und Unterrichtstrakt der Hochschule für kath. Kirchenmusik und Musikpädagogik.

Die Verwaltung ist zu den Öffnungszeiten weiterhin telefonisch sowie über eMail erreichbar.

Regensburg, 20.03.2020
Prof. Stefan Baier
Rektor

Hochschule Katholische Kirchenmusik & Musikpädagogik

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