Studium im Sommersemester 2026 an der HfKM? Anmeldeschluss für Eignungsprüfungen: 31.01.2026
Erasmus+ an der HfKM Regensburg – Ihre Chance auf Europa!
- Erasmus Charta (ECHE) 2021–2027
- Erasmus Policy Statement (EPS) 2021–2027
- Erasmus Studierendencharta 2021–2027
- Learning Agreement
Das Erasmus+-Programm der Europäischen Union eröffnet Studierenden und Hochschulpersonal wertvolle Möglichkeiten, Erfahrungen im europäischen Ausland zu sammeln. Seit 2020 bietet das mit Schwerpunkt auf Digitalisierung modernisierte Erasmus+ zahlreiche Fördermöglichkeiten für Studium, Lehre und Weiterbildung.
An der HfKM Regensburg unterscheiden wir zwischen zwei Mobilitätsrichtungen:
- Outgoings: Studierende unserer Hochschule, die ein Semester oder Praktikum an einer unserer europäischen Partnerinstitutionen verbringen möchten.
- Incomings: Studierende unserer Partnerhochschulen, die für ein Austauschsemester an die HfKM Regensburg kommen.
Egal ob Sie ins Ausland gehen oder internationale Gäste bei uns begrüßen – Erasmus+ stärkt Ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen und bringt Europa ein Stück näher.

1. Allgemein
Programmüberblick
Erasmus+ ist das Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:
- Leitaktion 1
Lernmobilität von Einzelpersonen - Leitaktion 2
Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen - Leitaktion 3
Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Aufbauend auf dem Erfolg des Programms im Zeitraum 2014–2020 bemüht Erasmus+ sich verstärkt, eine größere Zahl an Möglichkeiten für noch mehr Teilnehmende und ein breiteres Spektrum von Organisationen bereitzustellen und dabei insbesondere auf die qualitative Wirkung des Programms zu achten und zu inklusiveren und kohärenteren, ökologischeren und für das digitale Zeitalter gerüsteten Gesellschaften beizutragen.
Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von ca. 26 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt ausgestattet. Für die aktuelle Generation 2021-2027 war geplant, Lern- und Mobilitätsmöglichkeiten für 12 Millionen Personen zu schaffen. Allein im Jahr 2024 nahmen fast 1,5 Millionen Menschen an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ teil. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Zudem legt es einen besonderen Schwerpunkt auf soziale Inklusion, grüne und digitale Transformation und die Förderung der demokratischen Teilhabe junger Menschen.
Mobilität fördern
Erasmus+ eröffnet Studierenden, Lernenden und Mitarbeitenden einzigartige Chancen für persönliches und berufliches Wachstum.
Durch einen Auslandsaufenthalt entwickeln Teilnehmende ihre fachlichen, sprachlichen und digitalen Fähigkeiten weiter, stärken Selbstvertrauen, Eigeninitiative und interkulturelle Kompetenz und verbessern ihre beruflichen Perspektiven. Gleichzeitig fördert Erasmus+ die aktive Beteiligung an der Gesellschaft, den Austausch mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und ein tieferes Verständnis für Europa und seine Werte.
Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Die Studierenden können dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten.
Auch Mitarbeitende, Lehrende und Fachkräfte profitieren: Sie erweitern ihre beruflichen Kompetenzen, gewinnen Einblicke in internationale Bildungssysteme und erhalten Impulse für Innovation, Modernisierung und Öffnung ihrer Einrichtungen. Zudem wachsen ihre Fähigkeit, Vielfalt konstruktiv zu begegnen, Lernende gezielt zu unterstützen und Mobilitätsprojekte nachhaltig zu gestalten.
Erasmus+ motiviert, inspiriert und verbindet – und schafft bleibende Lernerfahrungen, die weit über die Mobilitätsphase hinauswirken.
Internationalisierung der Hochschule
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln(z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätenaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.
Fördermaßnahmen
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (27 Mitgliedsstaaten der EU sowie Programmländer außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen von der HfKM Regensburg gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Mobilität von Lehrenden (STA)
Haftungsklausel
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors/der Autorin bzw. der Autoren/Autorinnen und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder des DAAD’s wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür verantwortlich gemacht werden.
Information und Beratung
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst:
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA)
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel.: +49(0)228 882-0
Fax: +49 (0)228 882-444
E-Mail: erasmus@daad.de
Ansprechpartner der HfKM Regensburg:
Maximilian Gutsmiedl
International Office of HfKM Regensburg
Erasmus+-Koordination
erasmus@hfkm-regensburg.de
Andreasstraße 9
93059 Regensburg
Termine für Informationsveranstaltungen
Vereinbaren Sie eine Sprechstunde mit der Erasmus+-Koordination an der HfKM Regensburg
2. Finanzierung
Fördersätze Studentenmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Ab dem Projektjahr 2020 gelten europaweit die folgenden Spannen von Finanzmitteln für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
- Gruppe 1: Länder mit höheren Lebenshaltungskosten (monatlich 292-606 Euro): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2: Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten (monatlich 225-550 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern.
- Gruppe 3: Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten (monatlich 225-550 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Bei der Festsetzung der Förderbeträge für die Begünstigten in ihrem jeweiligen Land berücksichtigen die nationalen Agenturen die folgenden beiden Elemente:
- die Verfügbarkeit und die Höhe sonstiger Förderung durch private oder öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die die gewährte EU-Finanzhilfe im Rahmen von Kofinanzierungen ergänzt
- den Gesamtumfang des Förderbedarfs der Studierenden, die ein Studium oder eine Schulung im Ausland absolvieren wollen.
Fördersätze Personalmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung (STA) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Ab dem Projektjahr 2020 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
- Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
- Gruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incoming), Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
- Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien
Zu den geförderten Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 100 km – 499 km mit 180 EUR
- 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
- 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR
Reisekostenunterstützung im Erasmus+ Programm
Studierendenmobilität (SMS)
Im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten Studierende bei einem geförderten Studienaufenthalt im europäischen Ausland (SMS) eine pauschale Reisekostenunterstützung. Die Höhe dieser Förderung richtet sich nach der Entfernung zwischen Heimat- und Gasthochschule. Grundlage ist die von der EU vorgegebene Entfernungsmatrix („Distance Calculator“).
Reisekostenpauschalen (einmalig):
- 10–99 km: 28 €
- 100–499 km: 211 €
- 500–1.999 km: 309 €
- 2.000–2.999 km: 395 €
- 3.000–3.999 km: 580 €
- 4.000–7.999 km: 1.188 €
- ab 8.000 km: 1.735 €
Umweltfreundliches Reisen (Green Travel)
Studierende, die überwiegend mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften) zum Studienort reisen, erhalten eine erhöhte Reisekostenpauschale sowie – sofern zutreffend – bis zu vier zusätzliche geförderte Reisetage.
Die Reisekostenunterstützung wird zusätzlich zur monatlichen Erasmus+ Förderrate gezahlt und soll finanzielle Hürden für einen Auslandsaufenthalt reduzieren.
Personalmobilität (STA)
Zu den geförderten Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 100 km – 499 km: 180 EUR
- 500 km – 1.999 km: 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km: 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km: 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km: 820 EUR
- Ab 8.000 km: 1.100 EUR
Umweltfreundliches Reisen (Green Travel)
Personal, das überwiegend mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften) zur aufnehmenden Hochschule bzw. Universität reist, erhält eine erhöhte Reisekostenpauschale sowie – sofern zutreffend – bis zu vier zusätzliche geförderte Reisetage.
Fördermöglichkeit „Teures Reisen“ (Expensive Travel) im Erasmus+ Programm
Im Erasmus+ Programm besteht für Studierende (SMS) sowie Mitarbeitende (STA/STT) die Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen eine zusätzliche Reisekostenförderung für sogenannte „teure Reisen“ (Expensive Travel) zu erhalten. Diese Förderung kann beantragt werden, wenn die tatsächlichen Reisekosten mindestens 70 % höher sind als die reguläre Erasmus+-Reisekostenpauschale.
Eine Bewilligung ist möglich, wenn die höheren Kosten zwingend erforderlich sind, z. B. aufgrund:
- stark erhöhter Flug- oder Bahnpreise,
- fehlender günstiger oder zumutbarer Reiseverbindungen,
- individueller Anforderungen (z. B. Barrierefreiheit),
- außergewöhnlicher Umstände wie Krisen, Streiks oder kurzfristigen Preissprüngen.
Die tatsächlichen Reisekosten müssen vollständig durch Belege nachgewiesen werden (Tickets, Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.). Bei Bewilligung erfolgt eine Erstattung der realen Reisekosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Die Entscheidung trifft die Heimathochschule in Abstimmung mit der jeweiligen Nationalagentur (in Deutschland: DAAD).
Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Erasmus+-Team der HfKM, wenn Sie prüfen möchten, ob eine Förderung für „teures Reisen“ in Ihrem Fall möglich ist.
3. Mobilität zu Studienzwecken (SMS)
Vorteile eines Studiums im Ausland mit Erasmus+
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen auf Grundlage eines Learning Agreements
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Monatliche Mobilitätsförderung zur Unterstützung auslandsbedingter Mehrkosten sowie pauschale Reisekostenunterstützung
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts (sprachlich, kulturell und organisatorisch), z. B. durch Beratungsangebote und Online-Sprachunterstützung
- Zusätzliche Förderungen (Top-Ups) für Studierende mit Kind(ern)
- Zusätzliche Förderungen (Inclusion Support) für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder besonderen Bedürfnissen
- Förderung von umweltfreundlichem Reisen (Green Travel) mit erhöhter Reisekostenpauschale und ggf. zusätzlichen Reisetagen
Erasmus+ – Fördermöglichkeiten für Studierende
Das Erasmus+ Programm ermöglicht Studierenden, während aller Studienphasen geförderte Aufenthalte im europäischen Ausland zu absolvieren.
Dauer und Umfang der Förderung
- Eine Erasmus+ Förderung ist in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat/Promotion) möglich.
- Pro Studienzyklus können insgesamt bis zu 12 Monate gefördert werden.
- In einzügigen Studiengängen (z. B. Staatsexamen, Diplom) sind bis zu 24 Monate Gesamtförderung möglich.
Förderfähige Aufenthalte
- Studienaufenthalte an Partnerhochschulen im europäischen Ausland von 3 bis 12 Monaten, auch mehrfach möglich.
- Praktika (Traineeships) im europäischen Ausland von 2 bis 12 Monaten, auch mehrfach möglich.
- Graduiertenpraktika bis zu 12 Monate nach Abschluss einer Studienphase, sofern die Bewerbung während des letzten Studienjahres erfolgt ist.
- Lehramtsbezogene Auslandsaufenthalte (z. B. Schulassistenz) werden im Rahmen von Praktika (SMT) gefördert.
Hinweise
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der jeweils gültigen Erasmus+ Richtlinien und vorbehaltlich verfügbarer Mittel.
- Die Auswahl der Teilnehmenden sowie die konkrete Förderhöhe obliegen der entsendenden Hochschule.
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule kann stattfinden, wenn die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat oder ein Abschluss dieser Vereinbarung möglich ist
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
Auswahlkriterien
Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ muss fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich zu machen. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmern bekannt zu machen. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.
Die NA DAAD empfiehlt Projektträgern im Interesse der notwendigen Transparenz dringend, Informationen über das Erasmus+ Programm und die Bewerbungs- und Förderkriterien leicht auffindbar auf den Internetseiten (des Akademischen Auslandsamtes/International Office und ggf. der Fakultäten) zu veröffentlichen.
Chancengleichheit & Inklusionsföderung in Erasmus+
Erasmus+ verfolgt das Ziel, Chancengleichheit, Inklusion und Barrierefreiheit in der Hochschulbildung zu stärken. Deshalb unterstützt das Programm Studierende und Mitarbeitende mit geringeren Chancen („fewer opportunities“) durch spezifische Fördermaßnahmen.
Zu dieser Gruppe können u. a. gehören:
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Studierende mit finanziellen, sozialen oder familiären Belastungen
- Studierende mit Betreuungspflichten (z. B. Alleinerziehende)
- Studierende aus ländlichen oder strukturschwachen Regionen
- Erstakademiker*innen
Die Teilnahme am Erasmus+-Programm soll für alle gleichermaßen möglich sein.
1. Inklusionsförderung für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende und Mitarbeitende, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Mehrkosten haben, können zwei Arten der Unterstützung erhalten:
a. Inclusion Support – Pauschale (Top-up)
Zusätzlich zum regulären Erasmus+-Fördersatz können Teilnehmende eine monatliche Pauschale zur Unterstützung der Mobilität erhalten.
In Deutschland beträgt dieses Top-up derzeit 250 € pro Monat.
b. Inclusion Support – Realkosten (100 % Förderung)
Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Behinderung stehen (z. B. Assistenz, besondere Unterbringung, medizinische Unterstützung), können zu 100 % übernommen werden.
Voraussetzung ist ein individueller Antrag mit Kostenvoranschlägen.
2. Inklusionsförderung für Studierende mit Kind
Studierende, die ihr Kind bzw. ihre Kinder mit ins Ausland nehmen und während des Erasmus+-Aufenthalts alleinerziehend sind, können ebenfalls eine besondere Unterstützung erhalten:
- Inclusion Support – Pauschale für Studierende mit Kind
- Monatliches Top-up von 250 € zur Deckung zusätzlicher Ausgaben.
- Auf Antrag können darüber hinaus Realkosten übernommen werden, wenn der Bedarf dies erfordert.
Diese Förderung dient dazu, internationale Mobilität für Studierende mit familiärer Verantwortung zu ermöglichen und zu erleichtern.
Hinweis
Die Bereitstellung der Förderung erfolgt über die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (DAAD) nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen. Die erforderlichen Nachweise werden im Rahmen des Antragsprozesses gemeinsam mit dem International Office der Hochschule eingereicht.
Teilnehmendenberichte
Alle Teilnehmenden, die eine Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme abgeschlossen haben, sind verpflichtet, nach dem Aufenthalt einen EU-Survey (Teilnehmerbericht) auszufüllen. Der Bericht wird nicht mehr im früheren Mobility Tool+ erstellt, sondern digital über das Beneficiary Module bzw. über einen automatisch versendeten Link der Europäischen Kommission.
Zusätzlich müssen entsprechende Nachweise – insbesondere die Bestätigung der Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay/Attendance) – bei der Heimathochschule eingereicht werden.
Die Bewerbungsfristen für Erasmus+-Studienaufenthalte werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt. Für Aufenthalte im Wintersemester liegt die interne Bewerbungsfrist im Februar desselben Jahres.
4. Erasmus+ Studienaufenthalt (SMS) an der HfKM Regensburg
Informationen für Studierende von Partnerhochschulen
Studierende unserer europäischen Partnerhochschulen, die ein oder zwei Semester an der HfKM Regensburg verbringen möchten, werden gebeten, sich zunächst an das International Office ihrer Heimathochschule zu wenden. Dort erhalten sie alle Informationen zu Erasmus+, zu nationalen Vorgaben und zu den internen Bewerbungsprozessen.
Ihre Heimathochschule nimmt anschließend die offizielle Nomination vor – in der Regel elektronisch über das Erasmus-Without-Paper-System (EWP) oder per E-Mail an unser International Office.
Nach erfolgter Nomination bitten wir Sie, folgende Unterlagen bei der HfKM Regensburg einzureichen:
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
1. Bewerbungsunterlagen der HfKM
- Application Form (formulargebunden, wird nach Nomination bereitgestellt)
- Passfoto (digital, JPG/PNG)
2. Erasmus+-Unterlagen
- Learning Agreement Online (OLA)
→ Die Bearbeitung erfolgt digital über das Online Learning Agreement-System Ihrer Hochschule (z.B. Dashboard). - Transcript of Records
→ Übersicht über alle bisher erbrachten Studienleistungen.
3. Fachspezifische Unterlagen
Da die HfKM eine künstlerisch ausgerichtete Hochschule ist, benötigen wir zur Studienplatzprüfung zusätzlich:
- Aufnahme-/Demomaterial
(Audio-/Videodateien ca. 10–15 Minuten; Upload-Link statt CD/DVD) - Kurzer musikalischer Lebenslauf (CV)
- Nachweis über Sprachkenntnisse
→ z. B. Bestätigung der Heimathochschule oder Teilnahme an einem Sprachkurs (Deutschkenntnisse auf Niveau B1 werden empfohlen)
Bewerbungsfristen
- Für das Wintersemester (Beginn Oktober):
31. Mai - Für das Sommersemester (Beginn April):
30. November
Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung, da künstlerische Fachbereiche teilweise nur begrenzte Kapazitäten haben.
Hinweise zur Bewerbung
- Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme trifft der jeweilige künstlerische Fachbereich sowie der Erasmus+-Koordinator der HfKM.
- Eine Zulassung setzt voraus, dass ein geeignetes künstlerisches Niveau nachgewiesen wird.
- Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie Informationen zur Unterkunftssuche, zur Einschreibung sowie zum Semesterstart an der HfKM.
4. Erasmus+ Study Mobility (SMS) at HfKM Regensburg
Information for Students from Partner Universities
Students from our European partner universities, who wish to spend one or two semesters at HfKM Regensburg, are asked to first contact the International Office of their home institution. There, you will receive all relevant information about Erasmus+, national regulations, and internal application procedures.
Your home university will then carry out the official nomination – usually electronically via the Erasmus Without Paper (EWP) system or by email to our International Office.
After you have been nominated, please submit the following documents to HfKM Regensburg:
Required Application Documents
1. HfKM Application Documents
- Application Form (template-based; provided after nomination)
- Passport photo (digital, JPG/PNG)
2. Erasmus+ Documents
- Learning Agreement Online (OLA)
→ The OLA must be completed digitally using your university’s Online Learning Agreement system (e.g., Dashboard). - Transcript of Records
→ Overview of all academic achievements completed so far.
3. Subject-Specific Documents
As HfKM is an arts-focused university, we require the following additional materials for assessing your study placement:
- Audition / Demo Material (Audio/video files approx. 10–15 minutes; upload link instead of CD/DVD)
- Short musical CV
- Proof of language proficiency → e.g., confirmation from the home university or participation in a language course (German language skills at level B1 are recommended)
Application Deadlines
- For the winter semester (starting October): 31 May
- For the summer semester (starting April): 30 November
We recommend submitting your application early, as artistic departments may have limited capacity.
Important Notes
- The final admission decision is made by the respective artistic department together with the Erasmus+ Coordinator of HfKM.
- Admission requires proof of an appropriate artistic level.
- After successful admission, you will receive information regarding accommodation, enrolment, and the start of the semester at HfKM.
5. Mobilität zu Unterrichtszwecken/Personalmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Lehrendenmobilitäten („Staff Mobility for Teaching“, STA) an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen und mit der entsendenden Hochschule ein Inter-Institutional Agreement abgeschlossen haben. Ziel von Gastdozenturen ist es, die europäische und internationale Dimension der Gasthochschule zu stärken, ihr Lehrangebot zu erweitern und Studierenden Zugang zu Fachwissen zu ermöglichen, das sie an ihrer Heimathochschule nicht oder nur eingeschränkt erhalten können.
Darüber hinaus sollen Mobilitäten zur Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme, zur stärkeren Zusammenarbeit in der Lehre sowie zum Austausch von Lehrinhalten und -methoden beitragen. Ein besonderes Augenmerk liegt in der aktuellen Programmgeneration auf den Erasmus+-Prioritäten Inklusion & Diversität, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Bürger:innenschaft & Engagement. Lehrendenmobilitäten können daher auch digitale oder „blended“ Formate beinhalten.
Auch Personal aus Unternehmen, Behörden oder sonstigen Organisationen aus Programmländern kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden. Diese Incoming-Mobilität stärkt die Verbindung zwischen Hochschulen und Arbeitswelt und unterstützt Studierende dabei, berufsrelevante Kompetenzen zu erwerben.
Personalmobilität muss stets in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule (bei Outgoing-Mobilität) bzw. nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Für Incoming-Mobilitäten nach Deutschland gilt, dass die entsendende Einrichtung in einem anderen Programmland ansässig sein muss und auf dem Arbeitsmarkt oder im Bereich Bildung/Jugend tätig ist.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate (Reisezeiten exklusive). Das verpflichtende Unterrichtspensum beträgt mindestens acht Stunden pro Aufenthalt bzw. pro angefangener Woche. Bei kombinierten Mobilitäten, die sowohl Lehre als auch Weiterbildung umfassen, kann das Mindestpensum entsprechend modifiziert werden.
Förderfähiger Personenkreis
Für eine Erasmus+-Lehrendenmobilität können folgende Personengruppen gefördert werden:
- Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozentinnen und Dozenten ohne reguläre Besoldung („ohne Dotierung“)
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen (je nach interner Regelung der Hochschule)
- Emeritierte Professorinnen und Professoren sowie pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Unternehmens- und Organisationseinrichtungen (für Incoming-Lehrmobilität)
Alle Mobilitäten müssen vorab über ein verbindliches „Mobility Agreement for Teaching“ zwischen entsendender und aufnehmender Einrichtung vereinbart werden und die Qualitätsanforderungen der Erasmus-Charta erfüllen.
Geförderte Teilnehmer:innen von Partnerhochschulen, die über STA von der HfKM aufgenommen werden, können sich im International Office der Hochschule beim Erasmus+-Koordinator melden und erhalten hier Unterstützungsmöglichkeiten für ihren Aufenthalt.
6. Internationale Kooperation – Partnerhochschulen der vergangenen Jahre
ITALIEN
Bari: Conservatorio di Musica “NiccolòPiccinni”
IRLAND
Dublin: Royal Irish Academy of Music
LETTLAND
Riga: Jázeps V?tols Latvian Academy of Music
ÖSTERREICH
Wien: University of Music and Performing Arts Vienna (MdW)
POLEN
- Oppeln: Opole University (Faculty of Theology)
- Lublin: Katolicki Uniwersytet Lubelski Jana Pawla ll
PORTUGAL
Lissabon: Instituto Politécnico de Lisboa – Escola Superior de Música de Lisboa
RUMÄNIEN
Cluj-Napoca: Universitatea Babes-Bolyai Cluj
SLOWAKEI
Ruzomberok: Catholic University in Ružomberok
TSCHECHISCHE REPUBLIK
- Brünn: Janácek Academy of Music and Performing Arts – Faculty of Music
- Pilsen: University of West Bohemia
- Prag: Academy of Performing Arts, Music and Dance Faculty (HAMU)
TÜRKEI
Istanbul: Istanbul Üniversitesi
UNGARN
Liszt Ferenc Academy of Music, Budapest