Sensibilisierung für Machtverhältnisse und Sexismus
Impressum
Verantwortliche im Sinne des §55 Abs. 2RStV
Prof. Franz Josef Stoiber, Hon. Prof. Markus Rupprecht, Johannes Lederer (Stiftungsvorstand).
Für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier veröffentlichten Daten wird keine Haftung übernommen.
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Betreiber und Inhaltsverantwortlicher
Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik
Andreasstraße 9
D-93059 Regensburg
Telefon: +49 (0)941 83009 0
Fax: +49 (0)941 83009 46
E-Mail: info@hfkm-regensburg.de
Webdesign und Webentwicklung
studioh8, Regensburg
www.studioh8.de
Lucidstyle Internetagentur, Regensburg
www.lucidstyle.de
Fotografie (Portraits)
Uwe Moosburger, Regensburg
www.altrofoto.de
Rechtsträger „Stiftung Kirchenmusikschule Regensburg“
Die „Stiftung Kirchenmusikschule Regensburg“ ist eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts und Rechtsträger der "Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik", eine staatlich anerkannte Hochschule im Sinne des Bayerischen Hochschulgesetzes.
Die Stiftung dient dem Zweck, die akademische Ausbildung von Kirchenmusikern und Musikpädagogen zu fördern und zu verwirklichen. Sie sorgt sich deshalb um den Unterhalt und die Führung der Hochschule und verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche Zwecke.
Der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand sind die Organe der Stiftung. Der Stiftungsrat besteht aus dem Leiter der Hauptabteilung des Bischöflichen Ordinariates Regensburg, in der der Fachbereich Kirchenmusik verortet ist, dem Bischöflichen Finanzdirektor der Diözese Regensburg, dem Leiter der Hauptabteilung Schule/Hochschule des Bischöflichen Ordinariats Regensburg, dem Diözesanmusikdirektor der Diözese Regensburg und zwei vom Bischof auf Vorschlag des Stiftungsrates berufenen Mitgliedern.
Der Stiftungsrat beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung, insbesondere über Personal-, Wirtschafts-, Vermögens- und Investitionsangelegenheiten. Er begleitet fördernd und beratend die gesamte Tätigkeit der Hochschule. Der Stiftungsrat überwacht den Stiftungsvorstand. Er kann für die Geschäftsführung Richtlinien aufstellen und Akten der Hochschule selbst oder durch einzelne seiner Mitglieder oder durch beauftragte Dritte einsehen, prüfen oder prüfen lassen. Der Stiftungsrat kann vom Stiftungsvorstand und von jedem Hochschulorgan Bericht verlangen. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Rektor, dem Prorektor und dem Geschäftsführer der Hochschule.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht.