Master

Katholische Kirchenmusik

Künstlerische Ausbildung

Ziele des Studiums

Das Studium an der HfKM Regensburg befähigt Studierende im Studiengang Katholische Kirchenmusik zur beispielhaften Wahrnehmung von kirchenmusikalischen Aufgaben in der Liturgie, bei Konzerten und Aufführungen, in kirchlicher Bildungs- und allgemeinen Kulturarbeit, zur Aus- und Weiterbildung neben- und hauptberuflicher Kirchenmusiker, zur Beratung kirchlicher Gremien in Fachfragen und zur Repräsentation in der Öffentlichkeit. Er bereitet auf die Tätigkeit an hervorgehobenen Stellen einer Diözese und auf eine Lehrtätigkeit an kirchenmusikalischen Ausbildungsstätten vor.

Abschluss

Mit der erfolgreichen Absolvierung aller Modulprüfungen gemäß § 4 Abs. 2 im Studiengang Katholische Kirchenmusik wird ein berufsqualifizierender Abschluss erworben. Aufgrund dieser Prüfungen verleiht die Hochschule nach staatlichem Recht den akademischen Grad Master of Music (M.Mus.). In Vollmacht des Heiligen Stuhls (cfr. Dekret der Kongregation für das Katholische Bildungswesen, 22. November 2016, Prot.Nr. 829/2000/D) wird nach kirchlichem Recht der akademische Grad Licentiatus in Musica Sacra verliehen. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs können wahlweise den staatlichen oder kirchlichen akademischen Grad führen.

Dauer

Die Regelstudienzeit des Studiengangs katholische Kirchenmusik beträgt 4 Semester.

Eignungsprüfung

Ein HF ist als Schwerpunktfach zu wählen.

1. Chorleitung (HF) 20 min praktisch / 10 min mündlich
2. Orgelliteraturspiel (HF) 25 min
3. Liturgisches Orgelspiel (HF) 20 min

4. Klavier oder Gesang

a) Klavier: bei Schwerpunkt 2 oder 3
b) Gesang: bei Schwerpunkt 1 oder 5

15 min
5. Gregorianik/Deutscher Liturgiegesang (HF) 15 min praktisch / 15 min mündlich (Eignungsprüfung nur wenn dieses Fach als Schwerpunkt gewählt wird)
Zu 1. 

Probenarbeit an zwei selbständig vorbereiteten mindestens vierstimmigen, anspruchsvollen Chorwerken aus unterschiedlichen Epochen, die dem Kandidaten zwei Wochen vorher mitgeteilt werden. Eines der Werke ist dem Chor bekannt. Kolloquium über Fragen der Chorleitung und der Chorliteratur.

Zu 2. 

Ein Werk aus der Zeit vor J.S. Bach, ein großes Werk von J.S. Bach, ein anspruchsvolles Werk der Romantik, ein anspruchsvolles Werk aus dem 20./21. Jahrhundert.

Zu 3. 

Je zwei cantus firmus gebundene Formen über ein durmolltonales und ein modales Kirchenlied, freie Improvisation über eines von zwei gegebenen Themen. Vorbereitungszeit vier Stunden. Ad hoc Aufgaben.

Zu 4. 

a) bei Klavier: Ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J. S. Bach, ein schneller und ein langsamer Satz einer klassischen Sonate oder ein Variationswerk der Klassik, ein Werk aus der Romantik und aus dem 20./21. Jahrhundert.

b) bei Gesang: Vorzubereiten und zur Prüfung in zweifacher Kopie mitzubringen sind drei begleitete und drei unbegleitete Gesangstücke unterschiedlichen Charakters und unterschiedlicher Epochen. Diese Auswahl soll mindestens drei geistliche Gesänge beinhalten (z.B. Kirchenlied, gregorianischer Gesang, geistliche Arie, Gospel). Eine Liste mit unverbindlichen Empfehlungen kann angefordert werden. Außerdem erhalten die Prüflinge in der Prüfung einen kurzen Text zum Vorlesen.

Zu 5. 

Scholaleitung: Einstudierung und Leitung eines selbständig vorbereiteten anspruchsvollen gregorianischen Gesangs aus dem Messrepertoire, das dem Prüfling zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung mitgeteilt wird. Mündlich: Analytische Fragen zum einstudierten Gesang (liturgische Einordnung, Text, modale Gestalt, Paläographie/Semiologie, Wort-Ton-Verhältnis) und zu Themenbereichen der Gregorianik (z.B. Geschichte, Repertoire und Formenlehre, Psalmodie und Modologie, Paläographie und Semiologie) und des Dt. Liturgiegesangs (z.B. Gesangsformen, Kirchenlied, kirchenmusikalische Gestaltung).

Hochschule Katholische Kirchenmusik & Musikpädagogik

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