Master

Komposition

Künstlerische Ausbildung

Ziele des Studiums

Die Inhalte des Masterstudiengangs Komposition bauen auf den Kenntnissen und Fähigkeiten eines vorangegangenen und künstlerisch wesensverwandten Bachelorstudiengangs (wie z.B. BA Kirchenmusik, BA Dirigieren/Chorleitung u. ä.) auf. Aus einem musikalischen Talent soll nun eine selbstständige, individuelle hochqualifizierte Persönlichkeit mit künstlerischer Bühnenpräsenz und Auftrittserfahrung werden. Die Absolventen sollen in der Lage sein, an sie gestellte musikalisch-künstlerische Aufgaben zu erfüllen, eigenständig Programm-Konzepte zu entwickeln und zu erarbeiten. Das Studium an der HfKM Regensburg befähigt Studierende im Studiengang Komposition außerdem zu kompositionspraktischen und fachbezogen dirigentischen Arbeiten in Liturgie und Konzert, in überregionaler (Diözesen, Regionen, Dekanate) kirchlicher Bildungs- und allgemeinen Kulturarbeit, zur fachbezogenen Aus- und Weiterbildung neben- und hauptberuflicher Kirchenmusiker, zur Beratung kirchlicher Gremien in Fachfragen und zur Repräsentation in der Öffentlichkeit.

Abschluss

Mit der erfolgreichen Absolvierung aller Modulprüfungen gemäß § 4 Abs.2 im Studiengang Komposition wird ein berufsqualifizierender Abschluss erworben. Aufgrund dieser Prüfungen verleiht die Hochschule den akademischen Grad Master of Music (M.Mus.).

Dauer

Die Regelstudienzeit des Studiengangs Komposition beträgt 4 Semester.

Eignungsprüfung

Bei der Anmeldung zur Eignungsprüfung sind mindestens 3 Partituren und Tonaufnahmen eigener Kompositionen aus jüngster Zeit, ein detailliertes Werkverzeichnis und eine schriftliche Erklärung einzureichen, dass die Kompositionen selbständig verfasst sind.

Eine Prüfungskommission bewertet vor der Hauptfachprüfung die eingereichten Kompositionen nach den Kriterien musikalische Phantasie und gestalterisches Vermögen im Umgang mit dem gewählten Instrumentarium. Vergeben alle Prüfer bereits in der Vorauswahl übereinstimmend die Bewertung „nicht geeignet“ gilt die Prüfung als nicht bestanden, es erfolgt keine weitere Prüfung im Hauptfach.

1. Komposition (HF) 20 min praktisch / mündlich
Zu 1. 

Kurzes Referat und Kolloquium über eines der in der Vorauswahl eingereichten Werke (die Prüfungskommission wählt die Partitur aus), kritische Reflexion im Bereich musikästhetischer Fragen (auch bezogen auf die eigenen Partituren), gründliche Kenntnisse von Werken der klassischen Moderne und neuen Musik sowie der Musikgeschichte und Musizierpraxis. Das Kolloquium wird im Rahmen eines künstlerischen Gesamturteils aufgrund folgender Kriterien bewertet: musikalische Phantasie, Stil- und Formempfinden, künstlerisches Selbstbewusstsein, hoher musikanalytischer Verstand.

Hochschule Katholische Kirchenmusik & Musikpädagogik

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(gilt für BA/MA-Studiengänge und Jungstudierende)

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